Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>
+
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind nach  {{UVgO 41}} Abs. 1 auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{UVgO 41}} Abs. 1
+
* {{UVgO 41}} [[Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote]]; [[Nachforderung von Unterlagen]]Abs. 1
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 13. Januar 2021, 14:43 Uhr

Die Teilnahmeanträge und Angebote sind nach UVgO § 41 Abs. 1 auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.

Normen

Fußnoten

<references/>