Nichtoffenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Weiterleitung nach Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erstellt)
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das [[nichtoffenes Verfahren|nicht offene Verfahren]] ist nach {{GWB 119}} Abs. 4 ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt ([[Teilnahmewettbewerb]]), die er zur Abgabe von Angeboten auffordert.<noinclude>
+
#WEITERLEITUNG [[Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb]]
  
== Normen ==
+
[[Kategorie:Vergaberecht]]
==={{GWB}}===
 
* {{GWB 119}}Abs. 4
 
 
 
==={{VgV}}===
 
* {{VgV 16}} [[Nicht offenes Verfahren]]
 
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Vergabeart]]
 
** [[Offenes Verfahren]]
 
 
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>
 

Aktuelle Version vom 11. Januar 2021, 19:44 Uhr