Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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**Ausrüstungen, die
 
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* Gegenstand einer Lieferleistung oder  
 
* Gegenstand einer Lieferleistung oder  
* wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind.<noinclude>
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* '''wesentliche''' Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 8. Januar 2021, 10:40 Uhr

Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen sind nach VgV § 67 Abs. 1

  • energieverbrauchsrelevante
    • Waren,
    • technische Geräte oder
    • Ausrüstungen, die
  • Gegenstand einer Lieferleistung oder
  • wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>