Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen sind nach {{VgV 67}} Abs. 1 * energieverbrauchsrelevante **Waren, **technische Geräte oder **…“)
(kein Unterschied)

Version vom 8. Januar 2021, 10:39 Uhr

Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen sind nach VgV § 67 Abs. 1

  • energieverbrauchsrelevante
    • Waren,
    • technische Geräte oder
    • Ausrüstungen, die
  • Gegenstand einer Lieferleistung oder
  • wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind.

Normen

Fußnoten

<references/>