Notwendigkeit einer Aufgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * [[freiwillige Aufgabe]] i.S.d. {{GO 57}} Abs. 1 Satz 1: "Hierbei geht es insbesondere umdie Schaffung und Erhaltung [[Öffentliche Einrichtung|öffentlicher Einrichtungen]] der Gemeinde, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner erforderlich sind, ohne dass hierfür in anderen Gesetzen eine entsprechende | + | * [[freiwillige Aufgabe]] i.S.d. {{GO 57}} Abs. 1 Satz 1: "Hierbei geht es insbesondere umdie Schaffung und Erhaltung [[Öffentliche Einrichtung|öffentlicher Einrichtungen]] der Gemeinde, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner erforderlich sind, ohne dass hierfür in anderen Gesetzen eine entsprechende Verpflichtung besteht." ("Kernbereich der politischen Vorstellungen der Gemeinde")<ref>Quelle: [http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/280398.pdf Stadtkämmerei München, Die wichtigsten Regeln der haushaltslosen Zeit], Seite 3 - abgerufen am 04.11.2014 um 12:36 Uhr</ref>.<noinclude> |
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2021, 00:20 Uhr
- freiwillige Aufgabe i.S.d. GO Art. 57 Abs. 1 Satz 1: "Hierbei geht es insbesondere umdie Schaffung und Erhaltung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner erforderlich sind, ohne dass hierfür in anderen Gesetzen eine entsprechende Verpflichtung besteht." ("Kernbereich der politischen Vorstellungen der Gemeinde")<ref>Quelle: Stadtkämmerei München, Die wichtigsten Regeln der haushaltslosen Zeit, Seite 3 - abgerufen am 04.11.2014 um 12:36 Uhr</ref>.
Normen
- GO Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 (Vorläufige Haushaltsführung)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>