Elektronische Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen.<ref>Quelle: https://www.e-rechnung-bund.de/?cli_action=1608229235.742</ref><noinclude>
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2020, 21:46 Uhr

Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen.<ref>Quelle: https://www.e-rechnung-bund.de/?cli_action=1608229235.742</ref>

XRechnung

"XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert und insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet wird. Der Standard XRechnung wurde am 22. Juni 2017 in der 23. Sitzung des IT-Planungsrats für Bund und Länder in der Version 1.0 beschlossen.<ref>Entscheidung 2017/22 – Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU (elektronische Rechnungsstellung – eRechnung)</ref> Der Bund hat dies für die Stellen des Bundes in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes umgesetzt. Mit dem Standard XRechnung konkretisiert Deutschland die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931 und setzt damit maßgeblich die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen um. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung können elektronische Rechnungen seit April 2020 bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden."<ref>Seite „XRechnung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 21. November 2020, 12:15 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=XRechnung&oldid=205779676 (Abgerufen: 17. Dezember 2020, 21:37 UTC) </ref>

Normen

EU-Richtlinien

Bundesrecht

Bundesgesetze

E-Government-Gesetz (EGovG)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Verordnungen

Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
  • ERechV § 11 Inkrafttreten: (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 27. November 2018 in Kraft. (2) Für subzentrale öffentliche Auftraggeber sowie für Sektorenauftraggeber und für Konzessionsgeber tritt diese Verordnung am 27. November 2019 in Kraft. (3) § 3 Absatz 1 tritt am 27. November 2020 in Kraft.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref>

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>