Bekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Standardformulare für das öffentliche Auftragswesen]]
 
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Version vom 17. Dezember 2020, 11:12 Uhr

Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind gemäß VgV § 40 Abs. 1 Satz 1 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.

Normen

  • VgV § 40 Abs. 1 Satz 1: Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.

Siehe auch

Fußnoten

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