Bekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Auftragsbekanntmachung|Auftragsbekanntmachungen]], [[Vorinformation|Vorinformationen]], [[Vergabebekanntmachung|Vergabebekanntmachungen]] und [[Bekanntmachung über Auftragsänderungen|Bekanntmachungen über Auftragsänderungen]] ([[Bekanntmachungen]]) sind gemäß {{VgV 40}} Abs. 1 Satz 1 dem [[Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union]] mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.<noinclude>
 
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Version vom 17. Dezember 2020, 10:42 Uhr

Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind gemäß VgV § 40 Abs. 1 Satz 1 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.

Normen

Fußnoten

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