Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Innovationspartnerschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Dezember 2020, 21:16 Uhr

Der öffentliche Auftraggeber beschreibt nach VgV § 19 Abs. 1 Satz 3 in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen die Nachfrage nach der innovativen Liefer- oder Dienstleistung.

Normen

Fußnoten

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