Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Innovationspartnerschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Dezember 2020, 21:16 Uhr
Der öffentliche Auftraggeber beschreibt nach VgV § 19 Abs. 1 Satz 3 in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen die Nachfrage nach der innovativen Liefer- oder Dienstleistung.
Normen
- VgV § 19 Abs. 1
Fußnoten
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