Innovationspartnerschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Normen == | == Normen == | ||
+ | ===EU-Richtlinien=== | ||
+ | * {{Richtlinie 2014/24/EU}} | ||
+ | ** Erwägungsgrund (49) | ||
+ | |||
==={{GWB}}=== | ==={{GWB}}=== | ||
* {{ GWB 119}} Abs. 7 | * {{ GWB 119}} Abs. 7 |
Version vom 15. Dezember 2020, 22:17 Uhr
Die Innovationspartnerschaft ist ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem Teilnahmewettbewerb verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote. (GWB § 119 Abs. 7) Die Marktverfügbarkeit kann über eine Markterkundung (VgV § 28) analysiert werden.
Normen
EU-Richtlinien
- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie)
- Erwägungsgrund (49)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- GWB § 119 Abs. 7