Innovationspartnerschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Innovationspartnerschaft]] ist ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht [[Marktverfügbarkeit|auf dem Markt verfügbarer]] Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem [[Teilnahmewettbewerb]] verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote. ({{GWB 119}} Abs. 7)<noinclude>
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Die [[Innovationspartnerschaft]] ist ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht [[Marktverfügbarkeit|auf dem Markt verfügbarer]] Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem [[Teilnahmewettbewerb]] verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote. ({{GWB 119}} Abs. 7) Die Marktverfügbarkeit kann über eine [[Markterkundung]] ({{VgV 28}}) analysiert werden.<noinclude>
  
 
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==Siehe auch==
 
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Version vom 15. Dezember 2020, 22:16 Uhr

Die Innovationspartnerschaft ist ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem Teilnahmewettbewerb verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote. (GWB § 119 Abs. 7) Die Marktverfügbarkeit kann über eine Markterkundung (VgV § 28) analysiert werden.

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch