Angebotsfrist (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Angebotsfrist (Verhandlungsverfahren)|Frist]] für den Eingang der Erstangebote beträgt beim [[Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb]] mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe ({{VgV 17}} Abs. 6).<noinclude>
  
 
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Version vom 14. Dezember 2020, 16:40 Uhr

Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VgV § 17 Abs. 6).

Normen

Fußnoten

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