Verbot der Doppelwertung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriterien, die für die grundsätzliche fachliche [[Eignung]] bestimmend sind, dürfen grundsätzlich nicht nochmals im Rahmen der [[Zuschlagskriterium|Zuschlagswertung]] herangezogen werden."<ref>{{OLG Frankfurt 11 Verg 15/05}}, Abs. 85</ref><noinclude>
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* {{OLG Frankfurt 11 Verg 15/05}}: "Auch im Rahmen der VOF sind die Eignungsprüfung und die Zuschlagsentscheidung zu trennen. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht ( VK Schleswig –Holstein, Beschluss v. 11.01.2006, VK –SH 28/05 ). Es ist schon zweifelhaft, ob als Auftragskriterien im Sinne von § 16 Abs. 3 VOF Kriterien angegeben werden dürfen, die für die grundsätzliche fachliche Eignung bestimmend sind ( so VK Bund, VK 2 24/01). Jedenfalls dürfen solche Kriterien grundsätzlich nicht nochmals im Rahmen der Zuschlagswertung herangezogen werden."<ref>Abs. 85</ref>
  
 
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2020, 13:18 Uhr

Kriterien, die für die grundsätzliche fachliche Eignung bestimmend sind, dürfen grundsätzlich nicht nochmals im Rahmen der Zuschlagswertung herangezogen werden."<ref>OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 11 Verg 15/05, 11 Verg 16/05, Abs. 85</ref>

Rechtsprechung

  • OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 11 Verg 15/05, 11 Verg 16/05: "Auch im Rahmen der VOF sind die Eignungsprüfung und die Zuschlagsentscheidung zu trennen. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht ( VK Schleswig –Holstein, Beschluss v. 11.01.2006, VK –SH 28/05 ). Es ist schon zweifelhaft, ob als Auftragskriterien im Sinne von § 16 Abs. 3 VOF Kriterien angegeben werden dürfen, die für die grundsätzliche fachliche Eignung bestimmend sind ( so VK Bund, VK 2 24/01). Jedenfalls dürfen solche Kriterien grundsätzlich nicht nochmals im Rahmen der Zuschlagswertung herangezogen werden."<ref>Abs. 85</ref>

Fußnoten

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