Zuschlagskriterien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Dezember 2020, 10:26 Uhr
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (GWB § 127 Abs. 1 Satz 1)
Umweltgesichtspunkte bei den Zuschlagskriterien
Die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten ist im Rahmen der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen sowie der Beschaffung von Straßenfahrzeugen verpflichtend.
Die Bewertung von "Schadstoffklassen bei den eingesetzten Transportmitteln" als Zuschlagskriterium ist zulässig und überprüfbar.<ref>VK Westfalen, Beschluss vom 01.08.2018 - VK 1-24/18 Amtlicher Leitsatz 4</ref>
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergabeverordnung (VgV)
Rechtsprechung
- VK Westfalen, Beschluss vom 01.08.2018 - VK 1-24/18: Schadstoffemission bei der Zustellung als zulässiges Zuschlagskriterium
Siehe auch
Fußnoten
<references/>