Aufstellungsversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. November 2013, 14:27 Uhr


Arten

  • Versammlung von Anhängern, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
  • Delegiertenversammlung

Checkliste

Termin

  • GLKrWG Art. 29 Abs. 2 Satz 2: Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. (bei Wahltag 15.03.2014 -> frühester Termin 01.12.2012)

Ladung

Wer darf auf die Liste?

Wählbarkeit zum Stadtrat

Satzungsbeschränkung auf Quote der weiblichen Mitglieder

  • 39 Mitglieder, davon 24 männlich und 15 weiblich: 62% zu 38%
  • Reduziert auf alle über 18 Jahre: 30 Mitglieder, davon 18 männlich und 12 weiblich: 60% zu 40%

Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag

Vorsitz

  • Dr. U. D.

Niederschrift

Anwesenheitsliste

  • Vordruck Anwesenheitsliste zur Niederschrift

Wahlleiter

  • H.D.H.

Teilnehmer

Akkreditierung der Abstimmberechtigten

Checkliste Material

Stimmzettel

  • Werden vor Ort gedruckt
  • 2 Drucker ( )
  • 2 Notebooks ( )
  • Papier ( )
  • Ersatzdruckerpatronen ( )

Wahlvorgang

  • Wahlurne ( )
  • Wahlkabine(n) ( )

Normen

GLKrWG

Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek)

  • GLKrWBek Nr. 43 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
  • GLKrWBek Nr. 44 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
  • GLKrWBek Nr. 45 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats (Art. 45, § 41)
  • GLKRWBek Nr. 46 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 4, § 42)

Satzung des Bürgervereins

Publikationen

Siehe auch