Abfallwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:
  
 
* {{BayAbfG 1}} [[Ziele der Abfallbewirtschaftung]]
 
* {{BayAbfG 1}} [[Ziele der Abfallbewirtschaftung]]
 +
* {{BayAbfG 2}} [[Pflichten der öffentlichen Hand]] Abs. 2 Nr. 1: ''[Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und  die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts]'' ... sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von  Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, vor allem im  Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben, möglichst  Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit,  Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit  auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu  entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt  worden sind.
  
 
===Außer Kraft===
 
===Außer Kraft===

Version vom 7. Dezember 2020, 11:38 Uhr

Ziele der Abfallbewirtschaftung sind,

1. den Anfall von Abfällen so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung),

2. angefallene Abfälle zur Wiederverwendung vorzubereiten (Vorbereitung zur Wiederverwendung),

3. angefallene Abfälle, insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff und Bauschutt, durch Verfahren gemäß § 3 Abs. 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in den Stoffkreislauf zurückzuführen (Recycling),

4. nicht durch Recycling verwertbare Abfälle auf sonstige Weise, insbesondere durch Verfüllung und energetische Verwertung, zu verwerten (sonstige Verwertung),

5. nicht verwertbare Abfälle umweltverträglich zu beseitigen (Beseitigung). (BayAbfG Art. 1 Abs. 1 Satz 1)

Normen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)

  • BayAbfG Art. 1 Ziele der Abfallbewirtschaftung
  • BayAbfG Art. 2 Pflichten der öffentlichen Hand Abs. 2 Nr. 1: [Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts] ... sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, vor allem im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben, möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind.

Außer Kraft

Publikationen

Lexika

Fachbücher

Leitfäden

Siehe auch