Zuschlagskriterien: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
* [[Vergabevermerk]] | * [[Vergabevermerk]] | ||
* [[Eignungskriterium]] | * [[Eignungskriterium]] | ||
+ | |||
+ | ==Fußnoten== | ||
+ | <references/> | ||
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude> | [[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude> |
Version vom 2. Dezember 2020, 21:26 Uhr
Umweltgesichtspunkte bei den Zuschlagskriterien
Die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten ist im Rahmen der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen sowie der Beschaffung von Straßenfahrzeugen verpflichtend.
Die Bewertung von "Schadstoffklassen bei den eingesetzten Transportmitteln" als Zuschlagskriterium ist zulässig und überprüfbar.<ref>VK Westfalen, Beschluss vom 01.08.2018 - VK 1-24/18 Amtlicher Leitsatz 4</ref>
Normen
- VgV § 29 Abs. 1 Satz 2
Rechtsprechung
- VK Westfalen, Beschluss vom 01.08.2018 - VK 1-24/18: Schadstoffemission bei der Zustellung als zulässiges Zuschlagskriterium
Siehe auch
Fußnoten
<references/>