Umweltgesichtspunkte bei den Zuschlagskriterien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> ==Normen== * {{VgV 29}} Abs. 1 Satz 2 ==Rechtsprechung== * {{VK Westfalen VK 1-24/18}}: Schadstoffemission bei der Zustellung als zulässiges…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>
+
Die Bewertung von "Schadstoffklassen bei den eingesetzten Transportmitteln" als [[Zuschlagskriterium]] ist zulässig und überprüfbar.<ref>{{VK Westfalen VK 1-24/18}} Amtlicher Leitsatz 4</ref><noinclude>
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{VgV 29}} Abs. 1 Satz 2  
 
* {{VgV 29}} Abs. 1 Satz 2  

Version vom 29. November 2020, 12:42 Uhr

Die Bewertung von "Schadstoffklassen bei den eingesetzten Transportmitteln" als Zuschlagskriterium ist zulässig und überprüfbar.<ref>VK Westfalen, Beschluss vom 01.08.2018 - VK 1-24/18 Amtlicher Leitsatz 4</ref>

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch