Eignung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
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Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien ([[Eignung (Vergabe)|Eignungskriterien]]) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
 
#Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
 
#Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
 
#[[wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit]],
 
#[[wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit]],

Version vom 29. November 2020, 11:35 Uhr

Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
  2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
  3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Normen

Siehe auch