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* Björn Krug und Dr. Christian Rathgeber, Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen, KommJur 2014, 47 ff. | * Björn Krug und Dr. Christian Rathgeber, Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen, KommJur 2014, 47 ff. | ||
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+ | * [https://www.deutschlandfunk.de/energiewende-der-schwierige-weg-zu-neuen-windraedern.724.de.html?dram:article_id=455824 Energiewende - Der schwierige Weg zu neuen Windrädern]: „Eigentlich sind alle für die Energiewende. Aber wenn es dann um einzelne Anlagen geht – Windanlagen, Biogasanlagen, Photovoltaik-Anlagen – dann gibt es vor Ort heftige Diskussionen und oft genug auch mangelnde Akzeptanz.“ | ||
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* [http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Ausschnitt%20Karte2_Raum%20Kronach-Teil2.pdf Kartenausschnitt Raum Kronach (Teil 2) (Vorbehaltsgebiet Nr. 9)] | * [http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Ausschnitt%20Karte2_Raum%20Kronach-Teil2.pdf Kartenausschnitt Raum Kronach (Teil 2) (Vorbehaltsgebiet Nr. 9)] | ||
* [http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen] | * [http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen] | ||
+ | * https://www.metropolis-verlag.de/Die-Energiewende-der-Buerger-staerken/1285/book.do | ||
==Einzelfälle== | ==Einzelfälle== |
Aktuelle Version vom 13. Oktober 2020, 13:09 Uhr
„Eigentlich sind alle für die Energiewende. Aber wenn es dann um einzelne Anlagen geht – Windanlagen, Biogasanlagen, Photovoltaik-Anlagen – dann gibt es vor Ort heftige Diskussionen und oft genug auch mangelnde Akzeptanz.“ <ref>Energiewende - Der schwierige Weg zu neuen Windrädern - abgerufen am 09.08.2019 um 13:24 Uhr</ref>
Regionalplanung
Nach dem seit 1999 verbindlichen Regionalplanziel B X 5.2 (Änderungen im Jahr 2002) sollen Windenergieanlagen in der Region Oberfranken-West in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. In den übrigen Gebieten in der Region Oberfranken-West sind überörtlich raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat sich in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 für die Erstellung eines neuen Windenergiekonzeptes für das Regionsgebiet ausgesprochen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>
Mittlerweile wurde das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplanziels B V 2.5.2 (neu) “Windenergie“ eingeleitet (siehe “Aktuelles“).<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>
Die bisherigen Festlegungen im Regionalplan Oberfranken-West im Bereich Windenergie können Sie den nachfolgenden Auszügen des Regionalplans entnehmen<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>:
Ausschnitt aus dem Kapitel B X Energieversorgung
5 Erneuerbare Energien
"5.1 Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit für die wirtschaftliche Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie sowie sonstigen erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Auf den Einsatz von Biogas und die Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse soll insbesondere im Frankenwald hingewirkt werden.
5.2 Windenergieanlagen sollen innerhalb der Region in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. Lage und Ausdehnung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bestimmen sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. Die in den Gebieten Nr. 1 bis 4 und 9 zu errichtenden Windenergieanlagen dürfen eine Gesamthöhe von 100 m über Grund nicht überschreiten.
Nicht Bestandteil der Vorbehaltsgebiete sind Wälder und Abstandsflächen von 50 m zum Wald, auch wenn sie innerhalb der zeichnerischen Darstellung liegen.
In den Vorranggebieten soll der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsgebieten kommt der Nutzung der Windenergie ein besonderes Gewicht zu.
In den übrigen Gebieten der Region Oberfranken-West sind überörtliche raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme liegt insbesondere dann vor, wenn die ausreichende Windhöffigkeit durch Windmessungen oder entsprechende Computersimulationen festgestellt ist und die ökonomische und ökologische Eignung der Fläche nachgewiesen ist."<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Kapitel%20BX_Ziele.pdf</ref>
Genehmigung
Windenergieanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Bei einer Gesamthöhe von 50 m und weniger bedürfen sie einer eigenständigen Baugenehmigung<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 abgerufen am 12.05.2014 - 15:44 uhr</ref>.
Die BImSchG-Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein, z.B.:
- Baugenehmigung
- naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung
- forstrechtliche Genehmigungen für Waldumwandlung/Waldrodung und Wiederaufforstung
- Ausnahmegenehmigung Wasserschutzgebietsverordnung<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 abgerufen am 12.05.2014 - 15:44 uhr</ref>.
Vereinfachtes Verfahren
Im Regelfall gilt für weniger als 20 Windkraftanlagen mit mehr als 50m Höhe nach 4. BImSchV das sog. vereinfachte Verfahren (nur behördenintern - ohne Öffentlichkeitsbeteiligung). Die gesetzlich vorgegebene Verfahrensfrist beträgt 3 Monate<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>.
Bedingungen, Auflagen, Befristungen, Auflagenvorbehalte
Um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen, kann die Genehmigung
1. unter Bedingungen erteilt
2. mit Auflagen verbunden
3. auf Antrag befristet erteilt und
4. mit Einverständnis des Antragstellers mit einem Auflagenvorbehalt verbunden werden.<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>
Immissionsschutz<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>
- Einhaltung von Grenzwerten (Lärm, Schattenwurf)
- Festlegung von Lärmmessungen
- Abschaltung bei Grenzwertüberschreitungen
- Synchronisierung der Befeuerung und sichtweitenabhängige Regelung der Leuchtstärke
Baurecht<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>
- Rückbauverpflichtung nach Betriebseinstellung
- Sicherheitsleistung
- Abschaltung bei Eisansatz
- Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen
Flugsicherheit<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>
- Tag-und Nachtkennzeichnung
Naturschutz<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
- evtl. zeitweise Abschaltung bei
- Vogelzug
- Fledermausaktivitäten
- Anlegen von Brachflächen
Normen
Bundes-Immissionsschutzgesetz
- BImSchG § 4 ff. Genehmigung
- BImSchG § 10 Genehmigungsverfahren
Baugesetzbuch (BauGB)
- BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
- BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3: Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.<ref>z.B. Konzentrationszonen für Windenergie</ref>
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Rechtsprechung
- OVG Saarland, Beschluss vom 24.09.2014 - 2 A 474/13 Nachbaranfechtung - Fünffacher Abstand zur Windenergieanlage
Publikationen
Fachbücher
- Oliver Decken / Rita A. Herrmann (Hrsg.), Kommunale Klimapolitik - Klimaschutz und Anpassungs-Strategien, 1. Auflage 2018, Verein zur Förderung kommunalpolitischer Arbeit - Alternative Kommunalpolitik (AKP) e.V., ISBN 9783980364195, Seite 35 (Kleinwindkraftanlage), 90 (Windenenergienutzung)
Fachaufsätze
- Björn Krug und Dr. Christian Rathgeber, Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen, KommJur 2014, 47 ff.
Rundfunk
- mdr.de vom 08.10.2018 - 45 Dezibel WHO legt Lärm-Grenze für Windanlagen fest: "Die Weltgesundheitsorganisation hat einen Bericht zur Lärmbelastung durch Windkraftanlagen vorgelegt und als Obergrenze 45 Dezibel empfohlen – zehn Dezibel weniger als in Deutschland vorgeschrieben. Auch für den Auto-, Bahn- und Flugverkehr wurden neue Richtwerte festgelegt."
- Energiewende - Der schwierige Weg zu neuen Windrädern: „Eigentlich sind alle für die Energiewende. Aber wenn es dann um einzelne Anlagen geht – Windanlagen, Biogasanlagen, Photovoltaik-Anlagen – dann gibt es vor Ort heftige Diskussionen und oft genug auch mangelnde Akzeptanz.“
Regional
- Obermain Tagblatt Online vom 15.07.2019 - iTerra hält an Plänen für den Windpark Ebneth-Reuth fest
- Obermain Tagblatt Online vom 29.07.2015 - Küps gibt sich noch nicht geschlagen "Gegen Windräder-Eilantrag: Gemeinderat legt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein"<ref>Siehe zum gemeindlichen Einvernehmen auch BauGB § 36 Abs. 2</ref>
- Obermain Tagblatt vom 13.05.2014 - KIRCHLEIN/GÄRTENROTH Bürger fühlen sich übergangen
- Bayerischer Windatlas
- Windenergie und Kommunen - Leitfaden für die kommunale Praxis
Global
Links
- Energieatlas Bayern
- Windatlas Bayern
- Kartenausschnitt Raum Kronach (Teil 2) (Vorbehaltsgebiet Nr. 9)
- Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen
- https://www.metropolis-verlag.de/Die-Energiewende-der-Buerger-staerken/1285/book.do
Einzelfälle
- Nach einem Beitrag der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 19.10.2006 ("Aus für Korruptionsbekämpfung") wurden nach der Entscheidung des BGH, Urteil vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05 Ermittlungsverfahren gegen Gemeindevertreter bzw. Bürgermeister in Zusammenhang mit der mit der Errichtung von Windkraftanlagen eingestellt: "Die Betreiber hätten erhebliche Geldsummen an sie überwiesen und ihre Anlagen auf den Grundstücken von Gemeindevertretern errichtet, die im Gegenzug Geld dafür bekommen haben."<ref>Quelle: http://www.transparency.de/Archiv-nach-Themen.559.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews[cat]=6&tx_ttnews[pointer]=22</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references />