Kommunale Wählervereinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2020, 05:42 Uhr
"Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass in einem Kommunalwahlgesetz auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen (Rathausparteien oder Wählervereinigungen) das Wahlvorschlagsrecht und deren Kandidaten eine chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen gewährleistet sein muss."<ref>BVerfG, Beschluss vom 12.07.1960 - 2 BvR 373/60 = BVerfGE 11, 266, Leitsatz 2 </ref>
Burgkunstadt
In Burgkunstadt gibt es folgende kommunale Wählergruppierungen:
Siehe auch
Normen
- KStG § 5 Abs. 1 Nr. 7
Rechtsprechung
Publikationen
Fußnoten
<references/>