Kommunale Wählervereinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Aus der [[Garantie der kommunalen Selbstverwaltung]] folgt, dass in einem [[Kommunalwahlgesetz]] auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen (Rathausparteien oder Wählervereinigungen) das Wahlvorschlagsrecht und deren Kandidaten eine chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen gewährleistet sein muss."<ref>{{BVerfG 2 BvR 373/60}}, Leitsatz 2 </ref><noinclude>
 
"Aus der [[Garantie der kommunalen Selbstverwaltung]] folgt, dass in einem [[Kommunalwahlgesetz]] auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen (Rathausparteien oder Wählervereinigungen) das Wahlvorschlagsrecht und deren Kandidaten eine chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen gewährleistet sein muss."<ref>{{BVerfG 2 BvR 373/60}}, Leitsatz 2 </ref><noinclude>
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==Burgkunstadt==
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In Burgkunstadt gibt es folgende kommunale Wählergruppierungen:
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* [http://buergerverein-burgkunstadt.de Bürgerverein Burgkunstadt e.V.]
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==Siehe auch==
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* [[Parteien]]
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==Normen==
 
==Normen==

Version vom 12. Oktober 2020, 05:42 Uhr

"Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass in einem Kommunalwahlgesetz auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen (Rathausparteien oder Wählervereinigungen) das Wahlvorschlagsrecht und deren Kandidaten eine chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen gewährleistet sein muss."<ref>BVerfG, Beschluss vom 12.07.1960 - 2 BvR 373/60 = BVerfGE 11, 266, Leitsatz 2 </ref>

Burgkunstadt

In Burgkunstadt gibt es folgende kommunale Wählergruppierungen:

Siehe auch


Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Fußnoten

<references/>