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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2020, 09:03 Uhr
Das Umweltbundesamt ersetzt die fehlenden repräsentativen Messungen nach Artikel 6 und Artikel 5 Absatz 6 der EU-Nitratrichtlinie<ref>Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitratrichtlinie)</ref> durch sogenannte Belastungsabschätzungen mit dem Computerprogramm „Moneris“.<ref>Quelle: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/220/1922094.pdf</ref>
Institutionen
Publikationen
Fußnoten
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