Flussgebietseinheit: Unterschied zwischen den Versionen

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* https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_gewaesserbewirtschaftung_ftz/index.html?lang=de&layers=wrrl_vt_90%2Cwrrl_vt_91&activeTool=lfu_mycontentstoggletool&stateId=663ecc05-95da-4d16-becc-0595da7d16f8
  
 
==Normen==
 
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Version vom 7. Oktober 2020, 12:49 Uhr

Flussgebietseinheit ist nach WHG § 3 Nr. 15 ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.

Stadt Burgkunstadt

Das Stadtgebiet Burgkunstadt gehört mit dem Main zur Flussgebietseinheit Rhein, einer von zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland. Ein Steckbrief vom Bayerischen Landesamt für Umwelt findet sich hier: https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/flussgebiete/doc/basisinformationen_rhein.pdf

Geodaten

Normen

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)

  • Art. 2 Definition 15

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • WHG § 3 Nr. 15: Flussgebietseinheit: ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.

Publikationen

Links

Siehe auch