Einteilung der oberirdischen Gewässer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. September 2020, 21:53 Uhr
Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in:
- Gewässer erster Ordnung: die Bundeswasserstraßen und die in dem anliegenden Verzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Gewässer,
- Gewässer zweiter Ordnung: Gewässer, die in das nach Art. 3 aufzustellende Verzeichnis eingetragen sind,
- Gewässer dritter Ordnung: alle anderen Gewässer.
Normen
- BayWG Art. 2 Abs. 1
Fußnoten
<references/>