Maßnahmenprogramm (Wasserrecht): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(→Normen) |
|||
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
==={{WHG}}=== | ==={{WHG}}=== | ||
− | * {{WHG 82}} Maßnahmenprogramm | + | * {{WHG 82}} [[Maßnahmenprogramm]] |
* {{WHG 83}} [[Bewirtschaftungsplan]] | * {{WHG 83}} [[Bewirtschaftungsplan]] | ||
* {{WHG 84}} [[Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne]] | * {{WHG 84}} [[Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne]] | ||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
==={{BayWG}}=== | ==={{BayWG}}=== | ||
− | * {{BayWG 51}} | + | * {{BayWG 51}} Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne |
+ | |||
+ | ==={{VVWas}}=== | ||
+ | * Ziffer 3.8.1: § 82 Maßnahmenprogramm - Durch die Festlegungen in den Maßnahmenprogrammen werden die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten für Maßnahmen des Gewässerschutzes, der Gewässerunterhaltung und des Ausbaus von Gewässern nicht geändert. Die Umsetzung der Maßnahmenprogramme obliegt somit den jeweils zuständigen Maßnahmenträgern, insbesondere Bund, Staat, Kommunen, Betreibern von Anlagen und sonstigen gesetzlich oder privatrechtlich Verpflichteten. | ||
+ | |||
+ | ==Publikationen== | ||
+ | * {{ISBN 9783415057883}}, Kapitel P, Seite 264 ff. | ||
==Links== | ==Links== |
Aktuelle Version vom 6. September 2020, 21:05 Uhr
Nach WHG § 82 Abs. 1 Satz 1 ist für jede Flussgebietseinheit nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 des WHG § 82 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der WHG § 27 bis WHG § 31, WHG § 44 und WHG § 47 zu erreichen. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen (WHG § 82 Abs. 1 Satz 2).
Bewirtschaftungszeitraum 2016-2021
Flussgebiet Donau
Flussgebiet Rhein
- Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Maßnahmenprogramm für den bayerischen Anteil am Flussgebiet Rhein - Bewirtschaftungszeitraum 2016–2021
- Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Strategische Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms (2016–2021) für den bayerischen Anteil am Flussgebiet Rhein
- Umsetzung derEG-Wasserrahmenrichtlinie - Strategische Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms (2016–2021) für den bayerischen Anteil am Flussgebiet Rhein
- Ergänzung des Maßnahmenprogramms 2016 bis 2021für den bayerischen Anteil am Flussgebiet Rhein − Zusatzmaßnahmen gemäß § 82 Abs. 5 WHG –(Programmergänzung für die Periode 2019 bis 2021)
- Erklärung zur Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung gemäß § 37 UVPGZur Ergänzung des Maßnahmenprogramms 2016 bis 2021 für den bayerischen Anteilam Flussgebiet Rhein mit Zusatzmaßnahmen gemäß § 82 Abs. 5 WHG
- LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Deutschlandweiter Bericht zum vorläufigen Maßnahmenprogramm i.S.d. § 7 Abs. 3 OGewVbeschlossen durch den LAWA-AO auf der 56. LAWA-AObeschlossen durch die 156. LAWA-Vollversammlung am 27./28.09.2018 in Weimar
Flussgebiet Elbe
Normen
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)
- Art. 11
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- WHG § 82 Maßnahmenprogramm
- WHG § 83 Bewirtschaftungsplan
- WHG § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
- WHG § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- BayWG Art. 51 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas)
- Ziffer 3.8.1: § 82 Maßnahmenprogramm - Durch die Festlegungen in den Maßnahmenprogrammen werden die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten für Maßnahmen des Gewässerschutzes, der Gewässerunterhaltung und des Ausbaus von Gewässern nicht geändert. Die Umsetzung der Maßnahmenprogramme obliegt somit den jeweils zuständigen Maßnahmenträgern, insbesondere Bund, Staat, Kommunen, Betreibern von Anlagen und sonstigen gesetzlich oder privatrechtlich Verpflichteten.
Publikationen
- Ulrich Drost, Marcus Ell, Das neue Wasserrecht: Ein Lehrbuch für Ausbildung und Praxis in Bayern, Richard Boorberg Verlag; 2., vollständig überarbeitete Auflage, 2016 (31. Oktober 2016), ISBN 9783415057883, Kapitel P, Seite 264 ff.