Wasserwirtschaftsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
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* {{BayWG 63}} Abs. 3: Das LfU und die Wasserwirtschaftsämter sind wasserwirtschaftliche Fachbehörden. Sie wirken beim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes mit, soweit nicht wasserwirtschaftliche Fachaufgaben den Kreisverwaltungsbehörden übertragen sind. 3Sie haben außerdem, unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Behörden, die fachlichen Belange der Wasserwirtschaft in anderen Verfahren zu vertreten.
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==Publikationen==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserwirtschaftsamt Wikipedia]
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[[Kategorie: Wasserrecht]]

Aktuelle Version vom 4. September 2020, 07:44 Uhr


Institutionen

Normen

  • BayWG Art. 63 Abs. 3: Das LfU und die Wasserwirtschaftsämter sind wasserwirtschaftliche Fachbehörden. Sie wirken beim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes mit, soweit nicht wasserwirtschaftliche Fachaufgaben den Kreisverwaltungsbehörden übertragen sind. 3Sie haben außerdem, unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Behörden, die fachlichen Belange der Wasserwirtschaft in anderen Verfahren zu vertreten.

Publikationen