Gewässerbenutzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. September 2020, 17:24 Uhr
Normen
- WHG § 4 Abs. 3: Das Grundeigentum berechtigt nicht 1. zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf, ...
- WHG § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen (Rechtsgrundlage)