Trinkwasserschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{WHG 51}} Festsetzung von Wasserschutzgebieten Abs. 2: Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Tec…“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Derzeit sind in Bayern 3184 [[Trinkwasserschutzgebiet|Trinkwasserschutzgebiete]] mit einer Gesamtfläche von rd. 3350 km²oder 4,8 % der Landesfläche festgesetzt.<ref>Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=18</ref>
 +
 
==Normen==
 
==Normen==
 +
==={{WHG}}===
 
* {{WHG 51}} [[Festsetzung von Wasserschutzgebieten]] Abs. 2: Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.
 
* {{WHG 51}} [[Festsetzung von Wasserschutzgebieten]] Abs. 2: Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.
 +
 +
==={{BayWG}}===
 +
* {{BayWG 73}} Erlass von Rechtsverordnungen, Aufstellung von Plänen
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Wasserschutzgebiet]]
 
* [[Wasserschutzgebiet]]
 +
 +
==Fußnoten==
 +
<references/>
  
 
[[Kategorie:Wasserrecht]]
 
[[Kategorie:Wasserrecht]]

Aktuelle Version vom 3. September 2020, 13:59 Uhr

Derzeit sind in Bayern 3184 Trinkwasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 3350 km²oder 4,8 % der Landesfläche festgesetzt.<ref>Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=18</ref>

Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

  • BayWG Art. 73 Erlass von Rechtsverordnungen, Aufstellung von Plänen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>