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Aktuelle Version vom 28. Juni 2020, 22:30 Uhr
Bei Lehrplänen handelt es sich wohl um internes Verwaltungsrecht<ref>Frank J. Hennecke, Staat und Unterricht : Die Festlegung didakt. Inhalte durch d. Staat im öffentl. Schulwesen, Duncker und Humblot Berlin 1972, ISBN 3428025938</ref>, das keine sogenannten subjektiv-öffentlichen Rechte begründet. Ausnahmen dürften nur dann gegeben sein, wenn aufgrund eines Lehrplans Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Religionsfreiheit erfolgen. Dann bestehen je nach Schwere des Eingriffs ggf. gesonderte Abwehrrechte.
Nichtsdestoweniger sind die Inhalte der Lehrpläne für die schulischen Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes verbindlich. Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes sind an Recht und Gesetz gebunden. Die Durchsetzung der Lehrpläne kann daher nur über Fach-und Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zum Kultusministerium erfolgen.<ref>Angaben ohne Gewähr</ref>
Institutionen
Normen
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- BayEUG Art. 45 Lehrpläne, Stundentafeln, Richtlinien und Bildungsstandards
Lehrpläne
Allgemein
LehrplanPLUS
Für die Grundschule und die Wirtschaftsschule sowie für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums gilt der LehrplanPLUS (Link).<ref>Quelle: https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/lehrplan/</ref>
Grundschule
- Gesamt-PDF Grundschule
- Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.07.1970 i. d. F. vom 11.06.2015)
Publikationen
- Peter Grauer, Die Unterrichtsrichtlinien: Rechtsnatur - Bindungswirkung - Justitiabilität. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft / Recht; 13, Schäuble Verlag 1988, ISBN 9783877185131
- Frank J. Hennecke, Staat und Unterricht : Die Festlegung didakt. Inhalte durch d. Staat im öffentl. Schulwesen, Duncker und Humblot Berlin 1972, ISBN 3428025938
Links
Siehe auch
- Kommunale Bildungslandschaft: Die Umsetzungschancen der Leitlinien in allen Bildungsorten steigen in dem Maße, in dem es gelingt, Bildungsfragen zum Schwerpunktthema der Kommunalpolitik zu machen. Kommunale Bildungslandschaften bündeln und vernetzen die Bildungsangebote vor Ort und liefern einen Rahmen für deren Weiterentwicklung. Sie verstehen sich als lernende Region. Kommunale Innovationsprozesse werden in gemeinsamer Verantwortung ressort- und institutionenübergreifend geplant und gestaltet, möglichst alle bildungsrelevanten Einrichtungen und Bürger einbezogen und innovative Kooperationsformen und Handlungskonzepte für lebenslanges Lernen und Bildungsgerechtigkeit entwickelt. Positive Kooperationserfahrungen schaffen Netzwerkidentität und sorgen dafür, dass Veränderungsprozesse von allen mitgetragen werden.<ref>Quelle: LehrplanPLUS Grundschule Bayern, Ziffer 6.7 </ref>
Fußnoten
<references/>