Urbanes Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2020, 06:50 Uhr
Urbane Gebiete (MU) dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. (BauNVO § 6a Abs. 1)
Normen
- BauNVO § 1 Abs. 2
- BauNVO § 6a
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 183