Verordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=10&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt23&st=null Art. 23 Satz 2 GO]). In solchen Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden. (Art. 23 Satz 3 GO)
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Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ({{GO 23}} Satz 2 GO]). In solchen Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden. ({{GO 23}} Satz 3 GO)
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 30. August 2013, 12:47 Uhr

Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig (GO Art. 23 Satz 2 GO]). In solchen Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden. (GO Art. 23 Satz 3 GO)

Siehe auch

Rechtsgrundlagen