Einfacher Bebauungsplan: Unterschied zwischen den Versionen
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'''nicht''' in den Bebauungsplan übernommen, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann für fehlende Festsetzungen nach {{BauGB 34}} oder {{BauGB 35}}. ({{BauGB 30}} Abs. 3)<noinclude> | '''nicht''' in den Bebauungsplan übernommen, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann für fehlende Festsetzungen nach {{BauGB 34}} oder {{BauGB 35}}. ({{BauGB 30}} Abs. 3)<noinclude> | ||
Aktuelle Version vom 3. Juni 2020, 15:31 Uhr
Werden die Mindestensfestsetzungen des BauGB § 30 Abs. 1 über
- die Art und
- das Maß der baulichen Nutzung,
- die überbaubaren Grundstücksflächen und
- die örtlichen Verkehrsflächen
nicht in den Bebauungsplan übernommen, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann für fehlende Festsetzungen nach BauGB § 34 oder BauGB § 35. (BauGB § 30 Abs. 3)
Normen
- BauGB § 30 Abs. 3