Bauordnungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Bauordnungsrecht''' in [[Deutschland]] ist neben dem [[Bauplanungsrecht]] ein Teilbereich des [[öffentliches Baurecht (Deutschland)|öffentlichen Baurechts]] und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der [[Land (Deutschland)|deutschen Länder]]. Es wird von ihnen insbesondere in den [[Bauordnung (Deutschland)|Landesbauordnungen]] geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum [[Baugenehmigung]]sverfahren und zur [[Bauaufsicht]]. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche [[Baugestaltungsrecht|Gestaltungsbestimmungen]], die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer [[Satzung (öffentliches Recht)|Satzungen]] erlassen werden können.<ref>Seite „Bauordnungsrecht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Dezember 2019, 15:14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauordnungsrecht&oldid=195133672 (Abgerufen: 2. Juni 2020, 22:11 UTC) </ref><noinclude>
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Das '''Bauordnungsrecht''' in [[Deutschland]] ist neben dem [[Bauplanungsrecht]] ein Teilbereich des [[öffentliches Baurecht|öffentlichen Baurechts]] und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der [[Land (Deutschland)|deutschen Länder]]. Es wird von ihnen insbesondere in den [[Bauordnung (Deutschland)|Landesbauordnungen]] geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum [[Baugenehmigung]]sverfahren und zur [[Bauaufsicht]]. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche [[Baugestaltungsrecht|Gestaltungsbestimmungen]], die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer [[Satzung (öffentliches Recht)|Satzungen]] erlassen werden können.<ref>Seite „Bauordnungsrecht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Dezember 2019, 15:14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauordnungsrecht&oldid=195133672 (Abgerufen: 2. Juni 2020, 22:11 UTC) </ref><noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 2. Juni 2020, 22:13 Uhr

Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder. Es wird von ihnen insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen, die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden können.<ref>Seite „Bauordnungsrecht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Dezember 2019, 15:14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauordnungsrecht&oldid=195133672 (Abgerufen: 2. Juni 2020, 22:11 UTC) </ref>

Normen

Publikationen

Fußnoten

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