Kläranlage: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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*{{BGH III ZR 11/83}}
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*{{BGH III ZR 11/83}} (Die Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen, die von der schlichthoheitlich betriebenen Kläranlage einer Gemeinde auf Nachbargrundstücke ausgehen, umfaßt auch einen Ausgleich für konkrete Beeinträchtigungen in der Nutzung des vom Eigentümer selbst bewohnten Hauses. (Leitsatz 1))
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
*[[Fördermittel-Prozesse]]
 
*[[Fördermittel-Prozesse]]

Version vom 29. August 2013, 14:22 Uhr

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 29.03.1984 - III ZR 11/83 = BGHZ 91, 20; NJW 1984, 1876 (Die Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen, die von der schlichthoheitlich betriebenen Kläranlage einer Gemeinde auf Nachbargrundstücke ausgehen, umfaßt auch einen Ausgleich für konkrete Beeinträchtigungen in der Nutzung des vom Eigentümer selbst bewohnten Hauses. (Leitsatz 1))

Siehe auch