Raumordnungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Raumordnungsplan|Raumordnungspläne]] sind nach {{ROG 3}} Abs. 1 Nr. 7 zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den {{ROG 13}} und {{ROG 17}}. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] kann nach {{ROG 17}} Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den [[Hochwasserschutz]] sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der [[Bundesverkehrswegeplanung]] als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines  länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.uelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref><noinclude>
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[[Raumordnungsplan|Raumordnungspläne]] sind nach {{ROG 3}} Abs. 1 Nr. 7 zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den {{ROG 13}} und {{ROG 17}}. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] kann nach {{ROG 17}} Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den [[Hochwasserschutz]] sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der [[Bundesverkehrswegeplanung]] als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines  länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref><noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 31. Mai 2020, 14:22 Uhr

Raumordnungspläne sind nach ROG § 3 Abs. 1 Nr. 7 zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den ROG § 13 und ROG § 17. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann nach ROG § 17 Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref>

Normen

Raumordnungsgesetz (ROG)

Links

Siehe auch