Träger der Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Raumordnung]] | * [[Raumordnung]] | ||
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Aktuelle Version vom 29. Mai 2020, 08:03 Uhr
Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. (BayLplG Art. 8 Abs. 1)
Institutionen
Normen
- BayLplG Art. 8 Abs. 1 (Regionale Planungsverbände)