Beschwerde (Petitionsrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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* {{GO 56}} Abs. 3: Jeder [[Gemeindeeinwohner]] kann sich mit [[Eingabe]]n und [[Beschwerde]]n an den [[Gemeinderat]] wenden.
 
* {{GO 56}} Abs. 3: Jeder [[Gemeindeeinwohner]] kann sich mit [[Eingabe]]n und [[Beschwerde]]n an den [[Gemeinderat]] wenden.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
 
* [[Petitionsrecht]]
 
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[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Aktuelle Version vom 28. Mai 2020, 08:03 Uhr