Liquidation des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Mai 2020, 07:03 Uhr

Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss nach BGB § 47 eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Normen