Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Formular der Zuwendungsbestätigung==
 
==Formular der Zuwendungsbestätigung==
* [https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=27886F5A12CF343E0CCE Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitragim Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen]
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* [https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=27886F5A12CF343E0CCE Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen]
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* § 34g Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
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* {{EStG 34g}} Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 23:04 Uhr

Formular der Zuwendungsbestätigung

Normen

Rechtsprechung

  • BFH, Urteil vom 20.03.2017 - X R 55/14: 1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref>

Links

Fußnoten

<references/>