Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BFH X R 55/14}}: 1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt.
 
* {{BFH X R 55/14}}: 1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt.
2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.<ref>mtliche Leitsätze 1 und 2</ref>
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2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref>
  
 
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* https://www.bundesfinanzhof.de/content/45-2017
 
* https://www.bundesfinanzhof.de/content/45-2017
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Version vom 20. Mai 2020, 23:01 Uhr

Formular

Normen

  • § 34g Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

Rechtsprechung

2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref>

Links

Fußnoten

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