Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
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* {{OLG Bamberg 3 U 53/81}}
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* {{LG München I 9 O 4751/06}}: [[Gegendarstellungsanspruch]] des Ortsvereins einer politischen Partei
  
 
==Siehe auch ==
 
==Siehe auch ==

Version vom 19. Mai 2020, 12:09 Uhr

Klage auf Feststellung der Ungültigkeit von Wahlen eines Ortsverbandes einer politischen Partei

"Die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit von Wahlen eines Ortsverbandes einer politischen Partei ist eine bürgliche Rechtsstreitigkeit i. S. von GVG § 13."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>