Wohnungseigentümerversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BGH V ZB 3/88}}: "Bei der Beschlussfassung in der [[Wohnungseigentümerversammlung]] ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref><ref>im Anschluß an {{BGH II ZR 164/81}}</ref>.
 
* {{BGH V ZB 3/88}}: "Bei der Beschlussfassung in der [[Wohnungseigentümerversammlung]] ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref><ref>im Anschluß an {{BGH II ZR 164/81}}</ref>.
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==Fußnoten==
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Aktuelle Version vom 17. Mai 2020, 14:05 Uhr

Normen

WEG § 25

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>