Beitragsordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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#Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag für Einzelpersonen 25,- Euro. Die Familienmitgliedschaft beträgt 40,- Euro. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag für Schüler, Studenten und Bürger mit geringem Einkommen vom Vorstand auf die Hälfte reduziert werden.  
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#Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag für Einzelpersonen 25,- Euro. Der Beitrag für Mitglieder bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszublldende und Studenten bis 25 Jahre beträgt 1 Euro. Die Familienmitgliedschaft beträgt 40,- Euro. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag für Bürger mit geringem Einkommen vom Vorstand auf die Hälfte reduziert werden. Die Familienmitgliedschaft findet auf Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder bis 25 Jahren Anwendung.
 
#Die Beitragssätze sind Mindestbeiträge. Mitglieder können nach eigenem Ermessen auch höhere Beiträge zahlen.
 
#Die Beitragssätze sind Mindestbeiträge. Mitglieder können nach eigenem Ermessen auch höhere Beiträge zahlen.
  
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Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Kosten für zurückgegebene Lastschriften werden dem Mitglied berechnet.
 
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2020, 16:28 Uhr

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Beitragsordnung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.

Auf der Grundlage von § 5 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. hat die Mitgliederversammlung in ihrer Gründungsversammlung am 16.04.2013 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in den Verein ist keine Aufnahmegebühr zu zahlen.

Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge

  1. Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag für Einzelpersonen 25,- Euro. Der Beitrag für Mitglieder bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszublldende und Studenten bis 25 Jahre beträgt 1 Euro. Die Familienmitgliedschaft beträgt 40,- Euro. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag für Bürger mit geringem Einkommen vom Vorstand auf die Hälfte reduziert werden. Die Familienmitgliedschaft findet auf Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder bis 25 Jahren Anwendung.
  2. Die Beitragssätze sind Mindestbeiträge. Mitglieder können nach eigenem Ermessen auch höhere Beiträge zahlen.

Fälligkeit

Der Jahresbeitrag ist zum 1.5. eines Jahres fällig. Bei Eintritten im Laufe eines Jahres wird der volle Beitrag fällig.

Art der Zahlung

Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Kosten für zurückgegebene Lastschriften werden dem Mitglied berechnet.