Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-04-Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{TOP | {{TOP | ||
− | |Projekt= | + | |Projekt=Deutsches Schustermuseum |
− | |Stichwort= | + | |Stichwort=Umsatzsteuer |
|Stadtratssitzung=Stadtratssitzung-2016-09-13 | |Stadtratssitzung=Stadtratssitzung-2016-09-13 | ||
|Antragsteller=Stadtverwaltung Burgkunstadt | |Antragsteller=Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 12:17 Uhr
Sachverhalt
Ab 01.01.2017 besteht auch für die Stadt Umsatzsteuerpflicht für gewerbliche Betriebe, sofern diese nicht rein hoheitliche Aufgaben erfüllen. So z.B.
Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtig.
Gebühren nach Kostengesetz zur Überprüfung der Ehefähigkeit
- Nach alter und neuer Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig
Verkauf eines Familienbuchs
- Alte Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig, nach neuer Rechtslage umsatzsteuerpflichtig mit 7%
Es kann beantragt werden, die alte Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen