Mobbing: Unterschied zwischen den Versionen

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* Mit Fragen agieren, zeitlich verzögern, den Motiven auf den Grund gehen, z.B. "was war der Grund dafür?"<ref>Siehe [http://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIbtChb6OHu7ODifWH_-bP/_-0S/5yrp5ANp/150805_0905_radioWissen_Feindbilder---Psychologie-der-Daemonisierun.mp3 Radiowissen -  Feindbilder - Psychologie der Dämonisierung] 14:00</ref>
 
* Mit Fragen agieren, zeitlich verzögern, den Motiven auf den Grund gehen, z.B. "was war der Grund dafür?"<ref>Siehe [http://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIbtChb6OHu7ODifWH_-bP/_-0S/5yrp5ANp/150805_0905_radioWissen_Feindbilder---Psychologie-der-Daemonisierun.mp3 Radiowissen -  Feindbilder - Psychologie der Dämonisierung] 14:00</ref>
 
* Eigene Wut wahrnehmen<ref>Siehe [http://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIbtChb6OHu7ODifWH_-bP/_-0S/5yrp5ANp/150805_0905_radioWissen_Feindbilder---Psychologie-der-Daemonisierun.mp3 Radiowissen -  Feindbilder - Psychologie der Dämonisierung] 14:20</ref>
 
* Eigene Wut wahrnehmen<ref>Siehe [http://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIbtChb6OHu7ODifWH_-bP/_-0S/5yrp5ANp/150805_0905_radioWissen_Feindbilder---Psychologie-der-Daemonisierun.mp3 Radiowissen -  Feindbilder - Psychologie der Dämonisierung] 14:20</ref>
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==Normen==
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* {{BGB 823}} Abs. 1 [[Verletzung des Persönlichkeitsrechts]]
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

Version vom 30. April 2020, 22:38 Uhr

Begriff

Mobbing in der Schule

"Mobbing ist unerwünschtes, aggressives Verhalten unter Kindern im Schulalter, das ein echtes oder vermeintliches Machtungleichgewicht umfasst. Das Verhalten wird über längere Zeit wiederholt, oder hat das Potential wiederholt zu werden. Mobbing umfasst Aktionen wie Drohungen, Verbreitung von Gerüchten, körperliche oder verbale Angriffe, absichtliche Ausgrenzung aus einer Gruppe."<ref>Quelle: The Bully Project - abgerufen am 05.03.2016 um 23:31 - Übersetzung Bürververein</ref>

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing gibt es natürlich auch am Arbeitsplatz und anderen sozialen Systemen.

Gegenmaßnahmen

Normen

Rechtsprechung

  • BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06: In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Publikationen

Fachartikel

  • Benecke, Mobbing: Persönlichkeitsschutz und Haftung des Arbeitgebers - Zugleich Besprechung zum Urteil BAG v. 16. 5. 2007 – 8 AZR 709/06, RdA 2008, 357

Lexika

Presseberichte

Podcasts

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>