Einkaufsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Rechtsprechung== * {{OLG Hamm 15 W 446/99}} ==Siehe auch== * Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein Kategorie:Vereinsrecht“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Ein Verein, dessen Hauptzweck darin liegt, zugunsten seiner gewerblichen Mitglieder bei herstellenden Unternehmen Einkaufskonditionen auszuhandeln, verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck, der seine Eintragung ins Vereinsregister ausschließt.<ref>{{OLG Hamm 15 W 446/99}} Amtlicher Leitsatz</ref> | ||
+ | |||
==Rechtsprechung== | ==Rechtsprechung== | ||
* {{OLG Hamm 15 W 446/99}} | * {{OLG Hamm 15 W 446/99}} | ||
Zeile 4: | Zeile 6: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein]] | * [[Abgrenzung des wirtschaftlichen Vereins vom Idealverein]] | ||
+ | |||
+ | ==Fußnoten== | ||
+ | <references/> | ||
[[Kategorie:Vereinsrecht]] | [[Kategorie:Vereinsrecht]] |
Aktuelle Version vom 20. April 2020, 10:18 Uhr
Ein Verein, dessen Hauptzweck darin liegt, zugunsten seiner gewerblichen Mitglieder bei herstellenden Unternehmen Einkaufskonditionen auszuhandeln, verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck, der seine Eintragung ins Vereinsregister ausschließt.<ref>OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2000 - 15 W 446/99 Amtlicher Leitsatz</ref>
Rechtsprechung
Siehe auch
Fußnoten
<references/>