Einkaufsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Verein, dessen Hauptzweck darin liegt, zugunsten seiner gewerblichen Mitglieder bei herstellenden Unternehmen Einkaufskonditionen auszuhandeln, verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck, der seine Eintragung ins Vereinsregister ausschließt.<ref>{{OLG Hamm 15 W 446/99}} Amtlicher Leitsatz</ref>
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Aktuelle Version vom 20. April 2020, 10:18 Uhr

Ein Verein, dessen Hauptzweck darin liegt, zugunsten seiner gewerblichen Mitglieder bei herstellenden Unternehmen Einkaufskonditionen auszuhandeln, verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck, der seine Eintragung ins Vereinsregister ausschließt.<ref>OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2000 - 15 W 446/99 Amtlicher Leitsatz</ref>

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>