Wirtschaftlicher Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.rpfleger.de/inhalte/fruehere-hefte/2016-Heft-02.php Volker '''Beuthien''', Was ist ein wirtschaftlicher Verein, was ein nichtwirtschaftlicher? – Zur Abgrenzung der Vereinsarten, Rpfleger 16, 65 (2016)]
 
* [https://www.rpfleger.de/inhalte/fruehere-hefte/2016-Heft-02.php Volker '''Beuthien''', Was ist ein wirtschaftlicher Verein, was ein nichtwirtschaftlicher? – Zur Abgrenzung der Vereinsarten, Rpfleger 16, 65 (2016)]
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/BJLU043528252 Karsten '''Schmidt''', Der bürgerlich-rechtliche Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit, AcP 182, 1-59 (1982)]
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/BJLU043528252 Karsten '''Schmidt''', Der bürgerlich-rechtliche Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit, AcP 182, 1-59 (1982)]
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* Karsten '''Schmidt''', Zur Abgrenzung der beiden Vereinsklassen – Bestandsaufnahme, Kritik und Neuorientierung, Rpfleger 1972, 286-294, 343-353
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 7. April 2020, 07:12 Uhr

in Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt nach BGB § 22 Satz 1 in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat (BGB § 22 Satz 2).

Sonderfälle

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch