Wirtschaftlicher Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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* Volker Beuthien, Was ist ein wirtschaftlicher Verein, was ein nichtwirtschaftlicher? – Zur Abgrenzung der Vereinsarten, Rpfleger 16, 65 (2016)
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/BJLU043528252 Karsten Schmidt, Der bürgerlich-rechtliche Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit, AcP 182, 1-59 (1982)]
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/BJLU043528252 Karsten Schmidt, Der bürgerlich-rechtliche Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit, AcP 182, 1-59 (1982)]
  

Version vom 6. April 2020, 08:53 Uhr

in Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt nach BGB § 22 Satz 1 in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat (BGB § 22 Satz 2).

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Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch