Nicht wirtschaftlicher Verein: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt [[Rechtsfähigkeit]] durch Eintragung in das | + | Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt [[Rechtsfähigkeit]] durch [[Eintragung in das Vereinsregister]] des zuständigen Amtsgerichts ({{BGB 21}} [[Nicht wirtschaftlicher Verein]]). |
==Normen== | ==Normen== |
Version vom 1. April 2020, 14:56 Uhr
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein).